
Die schnellste digitale Schnittstelle zwischen Behörden und der Immobilienwirtschaft
Transaktionsrelevante Behördeninformationen - bis zu zwei Wochen schneller.
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Eine Plattform. Über 15.000 Behörden.
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Belastbar für Ihre Finanzierungen, Transaktionen und Baumaßnahmen.

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FAQs
Was sind Behördenauskünfte bei Immobilien?
Behördenauskünfte bei Immobilien lassen sich in sechs Kategorien einteilen:
- Genehmigungsunterlagen: z. B. Baugenehmigungen der Errichtung, einer späteren baulichen Maßnahme wie eine Aufstockungen oder ein Anbau. Auch Nutzungsänderungen müssen baurechtlich genehmigt werden. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören neben den Baugenehmigungen auch die Bauantragsbescheide, Flächenberechnungen, Baubeschreibungen und Pläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Lagepläne.
- Belastungen und Einschränkungen: z. B. Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz, Kampfmittelauskunft
- Anliegerbeiträge: z. B. die Anliegerbescheinigung bestehend aus Erschließungsbeitragsbescheinigung und Kanalanschlussgebühren oder die Kommunalabgaben
- Geo- und Katasterdaten: z. B. Flurkarte, Liegenschaftskarte, Bestandsnachweis
- Steuerliche Informationen: z. B. Grundsteuerbescheid, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Planungsrechtliche Auskünfte: z. B. Bebauungsplan (B-Plan), Flächennutzungsplan (FNP), Erhaltungsgebiete und weitere Satzungen aus dem BauGB
Warum sind Behördenauskünfte beim Immobilienkauf wichtig?
Gleichzeitig können Behördenauskünfte wertsteigernde Potenziale aufzeigen: Bebauungspläne und planungsrechtliche Auskünfte belegen beispielsweise, ob Nachverdichtung oder zusätzliche Bebauung möglich ist. Das beeinflusst den Verkehrswert einer Immobilie direkt.
Welche Risiken entstehen ohne Behördenauskünfte beim Immobilienkauf?
Auch Banken reagieren auf fehlende Unterlagen: Sie fordern häufig zusätzliche Sicherheiten oder reduzieren die Beleihungsgrenze, was die Immobilienfinanzierung verteuert oder scheitern lässt. Darüber hinaus bleiben wertsteigernde Entwicklungspotenziale unentdeckt, wenn planungsrechtliche Informationen fehlen.
Warum ist das Einholen von Behördenauskünften so aufwendig?
Dazu zählen beispielsweise Bauämter, Katasterämter oder Umweltbehörden. Jede Stelle hat eigene Zuständigkeiten, Anforderungen (z. B. E-Mail, Formular oder Postweg) und individuelle Bearbeitungszeiten.
In einigen Fällen ist zudem eine persönliche Einsicht vor Ort erforderlich, etwa in Bau- oder Grundakten, was den Aufwand zusätzlich erhöht.
Nach der Antragstellung ist der Bearbeitungsstatus oft nicht transparent, wodurch zusätzlicher Abstimmungs- und Nachverfolgungsaufwand entsteht. Gleichzeitig können Fehler, etwa durch ungenaue Grundstücksdaten, zu Verzögerungen oder erneuten Anfragen führen.
Hinzu kommt, dass für viele Auskünfte separate Gebührenbescheide erstellt werden, die fristgerecht bezahlt und intern verbucht werden müssen. Insgesamt entsteht so ein komplexer, zeitintensiver und fehleranfälliger Prozess, der ohne zentrale Steuerung nur schwer effizient zu bewältigen ist.
Wie können Behördenauskünfte effizienter eingeholt werden?
DocEstate übernimmt als digitale Schnittstelle zwischen Immobilienwirtschaft und Behörden die vollständige Koordination. Alle relevanten Auskünfte werden gebündelt beschafft, Behördengebühren zentral abgewickelt und Ergebnisse strukturiert bereitgestellt. Zusätzlich werden die Informationen aus den Behördenauskünften mit weiteren Daten in einer Auswertung gegenüber gestellt. Das reduziert den internen Aufwand erheblich und beschleunigt nachgelagerte Prozesse wie Immobilientransaktionen, Bewertungen oder Finanzierungen.
Warum Behördenauskünfte über DocEstate anfordern?
Statt zahlreiche Einzelanfragen bei verschiedenen Stellen zu stellen, werden alle Auskünfte über DocEstate gebündelt beschafft. Behördengebühren werden zentral abgewickelt, sodass nur eine Rechnung entsteht. Zusätzlich wertet DocEstate die Ergebnisse systematisch aus, ergänzt Daten aus weiteren Quellen und stellt somit Chancen und Risiken in einem strukturierten Report übersichtlich dar. Das schafft eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ankauf, Projektentwicklung oder Finanzierung.
Wie erhalte ich Behördenauskünfte und Auswertungen von DocEstate?
Für eine vollständige Prozessautomatisierung können Auskünfte über die DocEstate-API direkt in eigene Softwaresysteme übertragen werden. Die nahtlose Integration in bestehende Plattformen wie Datenräume, CRM-Systeme oder Bewertungstools ist bereits für führende Anbieter wie OnOffice, Backbone und Empro umgesetzt.
Wie viel Zeit kann man mit DocEstate bei Behördenauskünften sparen?
Da Immobilientransaktionen, Finanzierungen und Projektentwicklungen oft von der Verfügbarkeit behördlicher Informationen abhängen, beschleunigt DocEstate den gesamten Prozess messbar und ermöglicht schnellere Abschlüsse.
Für wen ist DocEstate geeignet – wer nutzt den Service?
- Immobilieninvestoren und Asset Manager: für Due Diligence und Ankaufsprüfungen
- Immobilienmakler: für Verkaufsunterlagen und Kundendokumentation
- Banken und Kreditinstitute: für Beleihungsprüfungen und Finanzierungsfreigaben
- Notare und Rechtsanwälte: für Kaufvertragsgestaltung und Eigentumsübertragungen
- Gutachter und Sachverständige: für Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV
- Projektentwickler und Bauträger: für Planungsrecht und Genehmigungsunterlagen
Was ist der Unterschied zwischen Altlastenauskunft und Altlastenkataster?
Altlasten können den Wert einer Immobilie erheblich mindern und zu Sanierungspflichten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) führen. Banken fordern bei Immobilienfinanzierungen häufig eine aktuelle Altlastenauskunft. Für die Beantragung ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Altlastenauskünfte finden regelmäßig Berücksichtigung in den Auswertungen von DocEstate.
Was ist eine Baulastenauskunft und wann wird sie benötigt?
Eine Baulastenauskunft wird benötigt beim Immobilienkauf, bei Immobilienfinanzierungen durch Banken sowie bei Baugenehmigungsverfahren. Typische Baulasten sind Abstandsflächenbaulasten, Zufahrtsbaulasten oder Verpflichtungen zum Freihalten bestimmter Grundstücksflächen. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Behörde zwischen 1 und 8 Wochen.
















