Bauakteneinsicht

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Bauakteneinsicht online beantragen

Kaufen oder verkaufen Sie eine Immobilie, sind Sie auf wichtige Grundstücksinformationen angewiesen, die sich unter anderem in der Bauakte befinden. Nur in wenigen Regionen kann die Bauakte online eingesehen werden. Stattdessen muss eine Vorort-Einsicht beantragt und anschließend das entsprechende Bauamt aufgesucht werden. Dies kann sehr zeitaufwendig und auch kostspielig sein, insbesondere, bei der Verwaltung bundesweiter Immobilienportfolien.

Als Lösung bieten wir über unsere Connect+ Plattform den DocEstate-Bauakten-Service an. Hier können Sie ganz einfach und schnell neben anderen immobilienbezogenen Behördenauskünften die Bauakteneinsicht beantragen. Sollte die Bauakte nicht online verfügbar sein, besuchen wir das Archiv und beschaffen Ihnen die benötigten Informationen und Unterlagen. Die Kopien werden online und sortiert für Sie bereitgestellt.

Bauakteneinsicht – Was ist die Bauakte?

Haben Sie sich dazu entschlossen, eine Immobilie zu bauen, möchten Sie als Nächstes die richtigen Schritte einleiten, damit der Prozess schnellstmöglich losgehen kann. Bevor Sie allerdings mit dem Bauen beginnen dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Um an diese zu gelangen, muss ein Bauantrag gestellt werden. Dieser Bauantrag wird vom zuständigen Bauamt geprüft und im Anschluss durch eine Baugenehmigung bewilligt. Die Baugenehmigung beschreibt die Erlaubnis für die Errichtung, Beseitigung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Der Bauantrag wird beim zuständigen Amt zusammen mit weiteren wichtigen Dokumenten wie Grundrissplänen, Statiken oder Bauplänen in einer Bauakte aufgeführt. Folglich entsteht eine Bauakte im Rahmen eines Bauvorhabens und enthält alle wichtigen Informationen, die hiermit im Zusammenhang stehen. Die Bauakte wird mit jeder Änderung fortgeführt und verschafft somit einen sehr guten Überblick über die Bauhistorie der Immobilie.

Bauakteneinsicht im Aktenarchiv

Bauakteneinsicht – Inhalt der Bauakte

In der Regel besteht die offizielle Bauakte aus dem Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden, dem Bauantrag (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgröße, Nachweis über Schall- und Wärmedämmung), den genehmigten Bauzeichnungen, den Bauplänen, Statiken und Nachweisen für Standsicherheit, der Grundstücksfläche, den Baugenehmigungen und aus Angaben über Um- und Anbauten.  Bauakten befinden sich in der Regel in den Archiven der für den Bauvorgang zuständigen Gemeinden. Gelegentlich lagern sie auch in den jeweiligen Landeshauptarchiven.

Bauakteneinsicht – Eine eigene Bauakte führen

Nicht nur die Baubehörde führt eine Bauakte, auch für zukünftige Bauherren ist es ratsam jegliche mit dem Bauvorhaben in Zusammenhang stehenden Dokumente zu behalten und in einer persönlichen Akte zusammenzutragen. Dort kann jeder Schritt der Entstehung der Immobilie dokumentiert werden und so ist sie oft auch deutlich umfangreicher als die offizielle Bauakte. Sollten Sie ihr Bauvorhaben allerdings bereits abgeschlossen haben und nicht mehr die relevanten Dokumente verfügen, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Bauakteneinsicht beim zuständigen Bauamt zu stellen.

Baupläne und Bauhelm

Bauakteneinsicht beantragen

Möchten Sie in die Bauakte Einsicht bekommen, muss ein berechtigtes Interesse bestehen. Dies kann ein schriftlicher Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges, eines notariellen Kaufvertrages oder eines Erbscheins sein. Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie eine Einverständniserklärung in Form einer Vollmacht des Eigentümers. Diese Möglichkeit wird oft in Anspruch genommen, wenn der Immobilienkäufer Informationen darüber erhalten möchte, ob beispielsweise die Immobilie rechtens gebaut wurde oder ihn keine Kosten in Form eines Abrisses erwarten. Da es kein besonderes Recht für Kaufinteressenten gibt, kann die Bauaufsichtsbehörde ohne Bescheinigung die Einsicht in die Bauakte verweigern.  Aber auch im Fall einer Beauftragung eines Immobilienmaklers durch den Verkäufer, um relevante Unterlagen für mögliche Käufer zu beschaffen, braucht dieser eine Vollmacht. Dadurch ist es dem Makler möglich, eine Kopie der bereits erwähnten Baugenehmigung zu beschaffen, die als Nachweis der Einhaltung des geltenden Baurechts zählt.  Ebenso kann eine Einsichtnahme für den Nachbarn interessant sein. Wird nebenan gebaut, möchte er möglicherweise wissen, inwieweit er durch das Bauvorhaben in seinen Rechten eingeschränkt wird.

Der Antrag auf Akteneinsicht wird schriftlich oder nach telefonischer Absprache gestellt. Wird das berechtige Interesse anerkannt und liegt die gewünschte Bauakte vor, kann der Antragsteller diese in den Räumlichkeiten der jeweiligen Behörde einsehen und von den benötigten Unterlagen Kopien erstellen. Die Einsichtnahme ist jedoch mit Kosten verbunden, die bei 5€ beginne und je nach Umfang mehrere hundert Euro ausmachen können. Die Preishöhe hängt von der Gebäudeart und der Anzahl der Akten ab.

Bauakteneinsicht: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was kostet die Bauakteneinsicht?

Die Kosten hängen sowohl von der Gebäudeart als auch von der Anzahl der Akten ab. Die Preisspanne kann von 5 bis mehrere hundert Euro betragen. In Köln kostet beispielsweise 1 Aktenordner 30€, 3 Aktenordner 60 Euro und für 7 Ordner muss man bereits 120€ zahlen. Hinzu kommen eventuelle Kopierkosten.

Was steht in der Bauakte?

In der Bauakte ist zu finden:

  • Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden
  • der Bauantrag (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgröße, Nachweis über Schall- und Wärmedämmung)
  • genehmigten Bauzeichnungen
  • Bauplänen
  • Statiken und Nachweise für Standsicherheit
  • Die Grundstücksfläche
  • Baugenehmigungen
  • Angaben über Um- und Anbauten.

Wer darf in die Bauakte einsehen?

Jeder, der über ein berechtigtes Interesse verfügt, darf in die Bauakte einsehen. Für Kaufinteressenten besteht kein besonderes Recht. Daher benötigen diese eine Vollmacht des Eigentümers. Ein Nachbar hat nur dann Anspruch auf Bauakteneinsicht, wenn beispielsweise Baumaßnahmen auf dem angrenzenden Grundstück das Nachbarrecht verletzen können. Hat ein Bauherr eine Baugenehmigung für Bauarbeiten erhalten, ist es für den Nachbar möglich, die Bauzeichnungen und die Baubeschreibung des Vorhabens bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen.

Wo bekomme ich die Bauakte her?

Sie können ganz einfach Kopien der Bauakte online über unseren Connect+ Plattform beantragen. Dort geben Sie an, welche Dokumente Sie benötigen. Wir besuchen für Sie das Archiv und laden die entsprechenden Dokumentkopien in Ihrem persönlichen Datenraum hoch

Alternativ können Sie selbst die Bauakte beim örtlichen Bauamt, Bauarchiv, Stadtarchiv oder ähnlichem einsehen. Der Antrag auf Akteneinsicht sollte schriftlich oder nach telefonischer Absprache mit einem Zuständigen vom Bauamt gestellt werden.  Wird Ihnen die Einsicht gewährt, müssen Sie zu den Räumlichkeiten der Behörde fahren und können dort nach Bedarf Kopien erstellen oder erstellen lassen.

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