Wozu dient Denkmalschutz?
Der Denkmalschutz bzw. die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Länder stellen ein wichtiges Instrument dar, um Sachen oder Teile einer Sache (wie z.B. Immobilien) vor dem Verfall und der daraus resultierenden Vergessenheit zu schützen. Der Denkmalschutz soll geschichtliche, städtebauliche, künstlerische und wissenschaftliche Aspekte in der ursprünglichen Form erhalten. Unter den Begriff Denkmalschutz fallen insbesondere Baudenkmäler und Bodendenkmäler sowie deren Umgebung. Darüber hinaus wird auch das zusammenhängende Konstrukt von baulichen Anlagen, auch Ensemble genannt, dem Schwerpunkt des Denkmalschutzes zugeordnet; unabhängig davon, ob das gesamte Ensemble oder nur ein Teil davon unter Denkmalschutz steht.
Wie und wo kann ich Auskunft zum Denkmalschutz beantragen?
Wie viele weitere Auskünfte können Sie auch eine amtliche Denkmalschutzauskunft ganz einfach online über DocEstate beantragen. Sie profitieren dabei von unserem Rundum-Service. Die Anträge werden unmittelbar nach dem Bestelleingang erstellt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu verhindern. Rückfragen und Probleme bearbeiten wir für Sie. Anschließend wird Ihnen die bestellte Auskunft zum Denkmalschutz als PDF online in Ihrem persönlichen Bereich bereitgestellt. Für die Beantragung ist der Nachweis eines berechtigten Interesses vorausgesetzt.
Alternativ können Sie die Auskunft zum Denkmalschutz bei den jeweils zuständigen Stellen beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die unterschiedlichen Themengebiete oftmals mehr als eine Zuständigkeit vorliegt. Für die Beantragung ist oftmals ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Die bestellten Auskünfte werden Ihnen postalisch übermittelt.
Was ist eine Denkmalliste?
Die Denkmalliste, auch Denkmalbuch oder Denkmalkataster genannt, ist ein Verzeichnis, welches den Großteil der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude und Kulturdenkmale einer Gemeinde listet. Der Umgebungsschutz sowie archäologische Bodendenkmäler werden nicht in der Denkmalliste aufgeführt. Da die Denkmallisten der Gemeinden nicht tagesaktuell veröffentlicht werden und Denkmalschutz auch über die Eintragung in die Denkmalliste hinaus bestehen kann, dient der Blick in die Denkmalliste ausschließlich informativen Zwecken. Ob eine Immobilie bzw. ein Teil der Immobilie in die Denkmalliste aufgenommen wird, hängt meistens von der jeweiligen Landesgesetzgebung ab. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Prüfung nach dem Denkmalschutzgesetz sowie die Fassung eines Beschlusses.
Wozu dient die Auskunft zum Denkmalschutz?
Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor.
Die Denkmalschutzauskunft sollte vor dem Erwerb bzw. vor der Bebauung eines Grundstücks eingeholt werden. So können teure Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen, die mit dem Denkmalschutz eines Gebäudes in Verbindung stehen oder Aushubarbeiten, die in einem Gebiet mit dem Verdacht auf Bodendenkmäler liegen, in der Einpreisung berücksichtigt werden.
Im Gegensatz zur Denkmalliste verschafft die Denkmalschutzauskunft einen aktuellen Überblick über sämtliche, eine Immobilie betreffende Denkmalthemen. Anhand der Denkmalschutzauskunft wird ersichtlich, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes oder dessen Grundstück unter Denkmalschutz stehen. Der gelieferte Befund berücksichtigt neben dem Aspekt des Gebäudedenkmalschutzes auch den Umgebungsdenkmalschutz und Bodendenkmalschutz.
Das Muster einer Gebäude-Denkmalschutzauskunft
Denkmalimmobilien können Vorteile in Form Steuerbegünstigungen, aber auch Nachteile durch strenge Erhaltungs- und Umbauauflagen mit sich ziehen. Der Erwerb einer Denkmalimmobilie sollte dabei gut durchdacht und nicht ohne fachmännischen Rat vollzogen werden. Denkmalschutz betrifft nicht immer ein gesamtes Gebäude. Nicht selten stehen nur wenige Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz, weswegen die zusammenhängenden Verpflichtungen beim Erwerb oftmals unterschätzt oder sogar nicht wahrgenommen werden. Ebenfalls sollte der Umgebungsschutz beachtet werden, da auch dieser einen erheblichen Einfluss auf Ihre Immobilie nehmen kann.
Die Gebäude-Denkmalschutzauskunft ermöglicht Ihnen einen Einblick in die amtliche Denkmalkartei der zuständigen Denkmalbehörde. Sollte ein Gebäude, Teile eines Gebäudes oder Umgebungsschutz vorliegen, geht dies aus der Auskunft hervor.
Sollte ein ernstes Kaufinteresse vorliegen, sollte eine Denkmalschutzauskunft eingeholt werden, insbesondere wenn bereits der Verdacht besteht, dass Denkmalschutz vorliegen könnte.
Das Muster einer Boden-Denkmalschutzauskunft
Denkmalschutz gilt nicht nur für Immobilien, sondern auch für Grundstücke. Die archäologische Denkmalschutzauskunft bezieht sich rein auf das Grundstück und informiert über mögliche Vermutungen und besondere Auflagen im Zusammenhang mit der Bebauung. Typische Auflagen im Zusammenhang mit der Bebauung in einem Bodendenkmal Verdachtsgebiet sind die Verwendung spezieller Gerätschaften. Diese ermöglichen die geschützte Abtragung des Bodens. Um die Zerstörung von Bodendenkmälern zu verhindern, wird oftmals vor der Genehmigung der Aushubarbeiten eine Voruntersuchung durch die zuständige archäologische Stelle unternommen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sind weitere Maßnahmen einzuleiten, durch die es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bebauung kommen kann.
Auskunft Denkmalschutz: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Reicht der Blick in die Denkmalliste aus?
Der Blick in die Denkmalliste reicht aus, wenn Sie den Denkmalstatus aus rein informativen Zwecken einsehen möchten. Sollten Sie stattdessen eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben, empfiehlt es sich, eine aktuelle Denkmalschutzauskunft zu beantragen, um zu erfahren, ob das Objekt dem Bau-, Boden- oder sonstigem Umgebungsschutz unterliegt und somit besonderen und kostspieligen Auflagen unterliegt.
Wie lange dauert die Bereitstellung einer Auskunft zum Denkmalschutz?
Je nach Gemeinde dauert die Bereitstellung der Auskunft 1 bis 6 Wochen. Abweichungen bezüglich der Dauer sind möglich, da sie von dem gegenwärtigen Auftragsvolumen der bearbeitenden Stelle abhängt.
Was kostet eine Auskunft zum Denkmalschutz?
Die Gebühren für eine Denkmalschutzauskunft reichen von 0 bis 50 Euro und sind abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Behörde. Die Abrechnung erfolgt dabei größtenteils pro Grundstück/Immobilie. Teilweise erheben die Ämter Gebühren pro Flurstück/Hausnummer, wodurch die Kosten für große Grundstücke auch mehr als 50 Euro betragen können. In vielen Fällen sind die Auskünfte jedoch gebührenfrei.
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