Erschließungsbeitragsbescheinigung

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Die Erschließungsbeitragsbescheinigung bzw. Anliegerbescheinigung ermöglicht den Einblick in mögliche Zahlungsverpflichtungen, die noch Jahre nach der Fertigstellung einer Immobilie auftreten können und mit dem Erwerb auf den neuen Eigentümer übergehen.
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Was ist eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?

Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung stellt eine behördliche Auskunft dar, die den Umfang offener Erschließungskosten aufzeigt. Sie wird häufig fälschlicherweise mit einer Anliegerbescheinigung gleichgesetzt.
Der Unterschied liegt im Umfang: Die Erschließungsbeitragsbescheinigung erfasst nur die Kostenposition für die Grundstückserschließung. Nicht enthalten sind Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussgebühren, die in der Anliegerbescheinigung gelistet werden.

Abgrenzung der Bescheinigungen

Kostenposition
Enthalten in
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeitragsbescheinigung und Anliegerbescheinigung
Straßenausbaubeiträge
Nur Anliegerbescheinigung
Kanalanschlussgebühren
Nur Anliegerbescheinigung

Wie und wo kann ich eine Anliegerbescheinigung beantragen?

Die Beantragung setzt den Nachweis eines berechtigten Interesses voraus.

Online über DocEstate

Eine amtliche Anliegerbescheinigung kann online über DocEstate beantragt werden. Wir fragen die beteiligten Stellen für Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussgebühren und Straßenausbaubeiträge ab. Der Antrag wird unmittelbar nach Bestelleingang erstellt und weitergeleitet. Rückfragen bearbeiten wir für Sie; die Bescheinigungen werden anschließend als PDF in Ihrem persönlichen Bereich bereitgestellt.

Direkt bei der Gemeinde

Alternativ können Sie die Anliegerbescheinigung bei der zuständigen Gemeinde bestellen. Beachten Sie, dass für die verschiedenen Kostenpositionen oft mehrere Stellen angefragt werden müssen und eine zentrale Bereitstellung selten erfolgt.

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Wir fragen alle zuständigen Stellen für Sie ab und stellen die Bescheinigung digital bereit.
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Wofür brauche ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?

Die Erschließungsbeitragsbescheinigung ermöglicht Einblick in potenzielle Zahlungsverpflichtungen, die Jahre nach der Fertigstellung einer Immobilie entstehen können und mit dem Erwerb auf den neuen Eigentümer übergehen.

Normalerweise trägt der aktuelle Eigentümer bis zu 90 Prozent der Erschließungskosten – unabhängig davon, wer zum Zeitpunkt der Erschließung Eigentümer war. Der Erschließungsprozess kann mehrere Jahre dauern; Teilerschließungen wie Straßenbeleuchtungen können erst später erfolgen. Die Verjährungsfrist von vier Jahren beginnt erst mit Abschluss der Erschließung. Die Gemeinde kann neue Maßnahmen Jahre später durchführen und damit neue Kosten verursachen.

Eine Bescheinigung sollte vor jedem Erwerb eingeholt werden, um unerwartete Zusatzkosten zu berücksichtigen.

FAQs

Wie lange dauert die Bereitstellung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung?

Die Bereitstellung dauert durchschnittlich 4 bis 8 Wochen. Es kann länger dauern, wenn mehrere Stellen angefragt werden müssen.

Wann verjähren Erschließungskosten?

Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit der vollständigen Erschließung. Kosten fallen auch nach einem Eigentümerwechsel an, weshalb eine Bescheinigung vor jedem Grundstückskauf eingeholt werden sollte.

Wie hoch sind die Kosten einer Erschließungsbeitragsbescheinigung?

Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich auf 40 Euro. Die Preisspanne für normal große Grundstücke liegt zwischen 40 und 70 Euro. Große Industrie- und Gewerbeflächen erfordern mehr Prüfaufwand und können höhere Kosten verursachen.

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