Katasterauszug

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Katasterauszug anfordern – Inhalt

Was ist ein Katasterauszug?

Der Begriff Katasterauszug stellt den Überbegriff für die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dar. Zu den Auszügen gehören die Liegenschaftskarte, der Bestandsnachweis, sowie der Flurstücks- und Eigentümernachweis.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Katasterauszug sinngemäß für die Liegenschaftskarte verwendet. Dies ist nicht ganz korrekt, da der Auszug aus dem Liegenschaftskataster auch ein Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis oder Bestandsnachweis beinhalten kann. Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind sozusagen die amtliche Erweiterung des Grundbuchauszug. Grundstücke werden maßstabsgetreu im Kartenformat dargestellt und Informationen zu Lage, Flächengröße, tatsächlicher Nutzung, Klassifizierung und Bodenschätzung werden im Liegenschaftsbuch ergänzt.

Wie und wo kann ich einen Katasterauszug beantragen?

Wie viele weitere Auskünfte können Sie auch einen amtlichen Katasterauszug online über DocEstate beantragen. Wählen Sie den benötigten Katasterauszug (Liegenschaftskarte, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Bestandsnachweis). Sie profitieren dabei von unserem Rundum-Service. Der Antrag wird unmittelbar nach dem Bestelleingang erstellt und an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu verhindern. Rückfragen und Probleme bearbeiten wir für Sie. Anschließend wird Ihnen der bestellte Katasterauszug/die bestellten Katasterauszüge als PDF online in Ihrem persönlichen Bereich bereitgestellt. Liegenschaftskarten und Flurstücksnachweise können ohne ein berechtigtes Interesse beantragt werden; Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben und Bestandsnachweise setzen für die Beantragung den Nachweis eines berechtigten Interesses voraus.

Alternativ können Sie einen Katasterauszug bei dem jeweils zuständigen Vermessungsamt bestellen. Hierfür reicht normalerweise ein formloser schriftlicher Antrag aus. Die bestellten Katasterauszüge werden Ihnen auf dem Postweg bereitgestellt. Teilweise besteht die Möglichkeit, die Liegenschaftskarte im PDF-Format zu erhalten. Flurstücks- und Eigentümernachweise sowie Bestandsnachweise werden aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch übermittelt.

Was kostet ein Katasterauszug?

Der Katasterauszug kann sowohl Liegenschaftskarte, Flurstücks- und Eigentümernachweis als auch Bestandsnachweis beinhalten. Die Kosten für Katasterauszüge variieren je nach Art und Bundesland. Die Gebühren für die Liegenschaftskarte sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. Vereinzelt kommt es auch zu Abweichungen innerhalb eines Bundeslandes. Die Flurstücks- und Eigentümernachweise werden in der Regel mit 8 Euro berechnet. Teilweise fallen die Gebühren etwas höher aus. Bei großen Liegenschaften mit mehreren Flurstücken empfehlen wir die Beantragung eines Bestandsnachweises. Der Bestandsnachweis listet sämtliche Flurstücke einer zusammenhängenden Liegenschaft eines Eigentümers auf. Oftmals ist dieser bereits ab zwei Flurstücken günstiger als die Beantragung vielzähliger Flurstücks- und Eigentümernachweise.

Art des Katastersauszugs Amtliche Gebühr
Liegenschaftskarte 10-60€
pro Liegenschaftskarte
Flurstücks- und Eigentümernachweis 8-12€
pro Flurstück
Bestandsnachweis 15-35€
pro Liegenschaft
Beispiel Liegenschaftskarte

Liegenschaftskarte (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

Die Liegenschaftskarte, auch Flurkarte, Katasterkarte oder Katasterplan genannt, stellt eine wichtige Grundlage für Finanzierungen, Bewertungen und Planmaßnahmen dar. Der Begriff Flurkarte ist dabei veraltet und wurde durch den Begriff Liegenschaftskarte ersetzt. Die Liegenschaftskarte stellt maßstabsgetreu Flure und Flurstücke (die mit gelben Zahlen gekennzeichneten Flächen) sowie die enthaltenen Liegenschaften (eine Liegenschaft kann aus mehreren Flurstücken bestehen) dar und ist entsprechend zur Beurteilung der genauen Lage eines Grundstücks unabdingbar.

Zur besseren Einordnung werden zusätzlich Straßennamen und Hausnummern in der Liegenschaftskarte gelistet. Die Gemarkung (z.B. 054301) ist die größte Ordnungseinheit aller Katasternachweise und besteht in der Regel aus mehreren Fluren. Sie steht meistens in Bezug zu natürlichen Begrenzungen, wie zum Beispiel die Fläche eines Ortsgebiets. Der Maßstab einer Liegenschaftskarte kann variieren. Gängig sind die Maßstäbe 1:500 bis 1:5000. Da die Liegenschaftskarte keine Eigentümerdaten enthält, kann diese auch ohne ein berechtigtes Interesse beantragt werden.

Flurstücks- und Eigentümernachweis (Auszug aus dem Liegenschaftsbuch)

Der Flurstücks- und Eigentümernachweis enthält ergänzende Informationen zum Grundstück, die im Grundbuch nicht enthalten sind. Hierzu gehört eine genaue Lagebezeichnung, die in Form eines Straßennamens sowie sämtlicher Hausnummern eines Flurstücks angegeben wird. Anschließend folgt die Fläche, welche die Größe des Flurstücks in m² angibt. Die Flächengröße des Flurstücks- und Eigentümernachweises wird innerhalb des Grundbuchauszugs im Bestandsverzeichnis gespiegelt und ebenfalls nach Flurstücken unterteilt.

Auch die tatsächliche Nutzung ist im Grundbuch zu finden und wird im Flurstücks- und Eigentümernachweis nach der Flächenposition gelistet. Die tatsächliche Nutzung ist in 4 Hauptkategorien unterteilt, die sich wiederum in vielzählige Unterkategorien aufgliedern. Die Hauptkategorien sind Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. Mit knapp 140 Unterkategorien kann die tatsächliche Nutzung sehr genau zugeordnet werden. Beispiele für Unterkategorien sind Industrie- und Gewerbeflächen, Handel und Dienstleistung und Wohnbauflächen. Ein Flurstück kann dabei mehrere Unterkategorien der unterschiedlichen Hauptkategorien aufweisen. Unter der Rubrik „Tatsächliche Nutzung“ werden all diese Nutzungsarten gelistet und die Fläche dieser Nutzung beziffert.
Optional besteht die Möglichkeit, einen Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung zu beantragen, sofern eine Bodenschätzung vorliegt. Die Bodenschätzung hat dabei keinen Bezug zum Bodenrichtwert, sondern enthält Informationen zur Bodenbeschaffenheit. Gemessen wird diese in Bodenart, Zustandsstufe, Entstehungsart, Bodenzahl, Ertragsmesszahl etc. Nach der Bodeneinschätzung folgt der Punkt „Gebäude“, welcher die Funktion des Gebäudes wie z.B. Wirtschaft oder Gewerbe angibt. Manche Bundesländer geben darüber hinaus Informationen zur Klassifizierung sowie weitere Hinweise zum Flurstück an (z.B. Informationen über eine mögliche Baulast). Abschließend folgen die Angaben zur Buchung und zum Eigentum.

Muster eines Flurstücks- und Eigentümernachweis Katasterauszug
Muster eines Bestandsnachweis Katasterauszug

Bestandnachweis
(Auszug aus dem Liegenschaftsbuch)

Der Bestandsnachweis ist analog zum Flurstücks- und Eigentümernachweis aufgebaut, allerdings mit dem Unterschied, dass dieser nicht nur Auskunft über ein Flurstück gibt, sondern sämtliche Flurstücke und deren Informationen listet, die zu einer Liegenschaft zugehörig sind und dem Bestand eines Eigentümers zugeordnet werden können. Wird der Nachweis aus dem Liegenschaftsbuch für eine größere Liegenschaft benötigt, die aus mehreren Flurstücken besteht, ist meistens der Bestandsnachweis die kostengünstigere Variante.

Fortführungsnachweis

Besitzt man ein Grundstück, kann es vorkommen, dass man dieses erweitern oder verkleinern möchte. Gründe hierfür können beispielsweise die bauliche Erweiterung sein, für die man weitere Grundstücksfläche benötigt oder der Verkauf eines Grundstückteils, da die Fläche nicht benötigt wird und somit Aufwand für die Pflege und Grundsteuer eingespart werden kann. Teilt man ein Grundstück, muss ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Bodenmanagement beauftragt werden. Diesen wird der gewünschte Grenzverlauf präsentiert. Mithilfe eines Teilungsentwurfs wird dann vor Ort vermessen und die neue Grenze abgemarkt. Daraufhin wird die neue Grenze im Liegenschaftskataster übernommen.

Da die Daten, welche in Liegenschaftskataster und Grundbuch geführt werden, übereinstimmen müssen, erhält man einen Fortführungsnachweis (früher Veränderungsnachweis genannt). Der Fortführungsnachweis dokumentiert den Zustand eines Flurstücks vor und nach dessen Änderung und führt somit das Liegenschaftskataster und Grundbuch fort. Damit diese Änderung rechtsgültig wird, werden die Eigentumsänderungen im Beisein der Grundstückseigentümer von einem Notar beurkundet und an das Grundbuchamt zur Eintragung weitergeleitet. Wird das Grundbuch nicht rechtzeitig geändert, kann ein Grundstück auch auf Basis des Fortführungsnachweises notariell verkauft werden.

Grenzbescheinigung

Eine Grenzbescheinigung wird häufig zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern benötigt, um sich vor der Auszahlung weiterer Baudarlehen vor finanziellen Risiken abzusichern. Die Grenzbescheinigung (auch Grenzattest genannt) wird vom Katasteramt ausgestellt und bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der festgelegten Grenzen eines bestimmten Grundstücks errichtet wurde oder ein Überbau vorliegt. Das Katasteramt stellt eine Grenzbescheinigung nur auf Grundlage einer Gebäudeeinmessung aus. Daher ist es empfehlenswert, die Grenzbescheinigung immer zusammen mit der Gebäudeeinmessung zu beantragen. Bei der Gebäudeeinmessung werden die Ecken eines Gebäudes und zur Ergänzung auch die Längen der Gebäudeseiten gemessen. Zudem werden die Abstände des Gebäudes zu den Grenzen erfasst. Die aktuellen Einmessungen werden anschließend in das Liegenschaftskataster dokumentiert. Die Beantragung einer Grenzbescheinigung ist kostenpflichtig und erfolgt nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.

Katasterauszug anfordern: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer darf einen Katasterauszug beantragen?

Flurstückskarten und Flurstücksnachweise sind ohne berechtigtes Interesse und somit für jeden Bürger zugänglich. Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben und Bestandsnachweise, setzen auf Grund des Datenschutzes für die Beantragung den Nachweis eines berechtigten Interesses voraus. Mehr Informationen zum berechtigten Interesse erfahren sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen dem Katasteramt und dem Grundbuchamt?

Im Katasteramt sind sämtliche Grundstücke erfasst, mit ihren Flächen- und Grenzverläufen. Der amtliche Katasterplan dient als Grundlage für das Grundbuch, wo hingegen die Besitzverhältnisse dokumentiert werden. Mehr über das Grundbuch erfahren Sie hier.

Wozu benötige ich eine Flurkarte?

Kommt es zu rechtlichen Fragen oder Unstimmigkeiten über die Eigentumsverhältnisse, so kann sich auf das Grundbuch mit der ergänzenden Flurkarte bezogen werden. Zudem benötigen Grundstücksbesitzer die amtliche Flurkarte zum Nachweis der Grundstücksgrenzen und zur Lage des Grundstücks bzw. der auf dem Grundstück errichteten Immobilie/n. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus verkaufen möchten. Die Lage wirkt sich auf die Immobilienbewertung aus. Eine schmale Zufahrtsstraße, ein naher gelegene See, erreichbare Einkaufsmöglichkeiten oder die Abstände zu den Nachbarhäusern können den Preis des Grundstücks erhöhen oder senken und sind auf der Flurkarte sichtbar.

Wie lange ist eine Flurkarte gültig?

Theoretisch ist eine Flurkarte nur für das jeweilige Datum gültig, da durch die zuständige Behörde jederzeit Änderungen vorgenommen werden können. Banken fordern meistens eine Flurkarte die nicht älter als 6 Wochen ist. Gleiches gilt für weitere Behördenauskünfte, die im Rahmen der Finanzierung benötigt werden wie z.B. der Grundbuchauszug, die Liegenschaftskarte oder Katasterauskünfte zu Altlasten und Baulasten. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen im Rahmen des Immobilienerwerbs möglichst aktuelle Informationen zu sichten.

 

Was unterscheidet den Bestandsnachweis zum Flurstücks- und Eigentümernachweis?

Der Bestandsnachweis gibt nicht nur Auskunft über ein Flurstück, sondern dokumentiert sämtliche Flurstücke und deren Informationen, die zu einer Liegenschaft zugehörig sind.

Wie lange dauert es, bis ich eine Flurkarte bekomme?

Die Flurkarte können Sie ganz einfach über DocEstate online beantragen. Die Bereitstellung ist von der zuständigen Behörde abhängig und erfolgt i.d.R. innerhalb von wenigen Tagen.

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