
Katasterauszug
Was ist ein Katasterauszug?
Der Begriff Katasterauszug stellt den Überbegriff für die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dar. Zu den Auszügen gehören die Liegenschaftskarte, der Bestandsnachweis, sowie der Flurstücks- und Eigentümernachweis.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Katasterauszug sinngemäß für die Liegenschaftskarte verwendet. Dies ist nicht ganz korrekt, da der Auszug aus dem Liegenschaftskataster auch einen Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis oder Bestandsnachweis beinhalten kann. Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind sozusagen die amtliche Erweiterung des Grundbuchauszugs. Grundstücke werden maßstabsgetreu im Kartenformat dargestellt und Informationen zu Lage, Flächengröße, tatsächlicher Nutzung, Klassifizierung und Bodenschätzung werden im Liegenschaftsbuch ergänzt.
Wie und wo kann ich einen Katasterauszug beantragen?
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Was kostet ein Katasterauszug?
Gebührenübersicht

Die Liegenschaftskarte
Zur besseren Einordnung werden zusätzlich Straßennamen und Hausnummern in der Liegenschaftskarte gelistet. Die Gemarkung ist die größte Ordnungseinheit aller Katasternachweise und besteht in der Regel aus mehreren Fluren. Der Maßstab einer Liegenschaftskarte kann variieren, gängig sind die Maßstäbe 1:500 bis 1:5000. Da die Liegenschaftskarte keine Eigentümerdaten enthält, kann diese auch ohne ein berechtigtes Interesse beantragt werden.

Flurstücks- und Eigentümernachweis
Auch die tatsächliche Nutzung wird im Flurstücks- und Eigentümernachweis nach der Flächenposition gelistet. Sie ist in vier Hauptkategorien unterteilt – Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer – die sich wiederum in knapp 140 Unterkategorien aufgliedern. Optional besteht die Möglichkeit, einen Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung zu beantragen. Abschließend folgen die Angaben zur Buchung und zum Eigentum.

Bestandsnachweis
Wird der Nachweis aus dem Liegenschaftsbuch für eine größere Liegenschaft benötigt, die aus mehreren Flurstücken besteht, ist meistens der Bestandsnachweis die kostengünstigere Variante.
Fortführungsnachweis und Grenzbescheinigung
Fortführungsnachweis
Besitzt man ein Grundstück, kann es vorkommen, dass man dieses erweitern oder verkleinern möchte. Gründe hierfür können beispielsweise die bauliche Erweiterung sein, für die man weitere Grundstücksfläche benötigt, oder der Verkauf eines Grundstückteils. Teilt man ein Grundstück, muss ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Bodenmanagement beauftragt werden. Mithilfe eines Teilungsentwurfs wird dann vor Ort vermessen und die neue Grenze abgemarkt. Daraufhin wird die neue Grenze im Liegenschaftskataster übernommen.
Da die Daten, welche in Liegenschaftskataster und Grundbuch geführt werden, übereinstimmen müssen, erhält man einen Fortführungsnachweis (früher Veränderungsnachweis genannt). Der Fortführungsnachweis dokumentiert den Zustand eines Flurstücks vor und nach dessen Änderung und führt somit das Liegenschaftskataster und Grundbuch fort. Damit diese Änderung rechtsgültig wird, werden die Eigentumsänderungen im Beisein der Grundstückseigentümer von einem Notar beurkundet und an das Grundbuchamt zur Eintragung weitergeleitet.
Grenzbescheinigung
Eine Grenzbescheinigung wird häufig zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern benötigt, um sich vor der Auszahlung weiterer Baudarlehen vor finanziellen Risiken abzusichern. Die Grenzbescheinigung (auch Grenzattest genannt) wird vom Katasteramt ausgestellt und bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der festgelegten Grenzen eines bestimmten Grundstücks errichtet wurde oder ein Überbau vorliegt.
Das Katasteramt stellt eine Grenzbescheinigung nur auf Grundlage einer Gebäudeeinmessung aus. Daher ist es empfehlenswert, die Grenzbescheinigung immer zusammen mit der Gebäudeeinmessung zu beantragen. Die Beantragung einer Grenzbescheinigung ist kostenpflichtig und erfolgt nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.
FAQs
Wer darf einen Katasterauszug beantragen?
Flurstückskarten und Flurstücksnachweise sind ohne berechtigtes Interesse und somit für jeden Bürger zugänglich. Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben und Bestandsnachweise, setzen aufgrund des Datenschutzes für die Beantragung den Nachweis eines berechtigten Interesses voraus.
Was ist der Unterschied zwischen dem Katasteramt und dem Grundbuchamt?
Im Katasteramt sind sämtliche Grundstücke erfasst, mit ihren Flächen- und Grenzverläufen. Der amtliche Katasterplan dient als Grundlage für das Grundbuch, wohingegen dort die Besitzverhältnisse dokumentiert werden.
Wozu benötige ich eine Flurkarte?
Kommt es zu rechtlichen Fragen oder Unstimmigkeiten über die Eigentumsverhältnisse, so kann sich auf das Grundbuch mit der ergänzenden Flurkarte bezogen werden. Zudem benötigen Grundstücksbesitzer die amtliche Flurkarte zum Nachweis der Grundstücksgrenzen und zur Lage des Grundstücks bzw. der auf dem Grundstück errichteten Immobilien. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus verkaufen möchten. Eine schmale Zufahrtsstraße, ein nahe gelegener See, erreichbare Einkaufsmöglichkeiten oder die Abstände zu den Nachbarhäusern können den Preis des Grundstücks erhöhen oder senken und sind auf der Flurkarte sichtbar.
Wie lange ist eine Flurkarte gültig?
Theoretisch ist eine Flurkarte nur für das jeweilige Datum gültig, da durch die zuständige Behörde jederzeit Änderungen vorgenommen werden können. Banken fordern meistens eine Flurkarte, die nicht älter als 6 Wochen ist. Gleiches gilt für weitere Behördenauskünfte, die im Rahmen der Finanzierung benötigt werden, wie z.B. der Grundbuchauszug, die Liegenschaftskarte oder Katasterauskünfte zu Altlasten und Baulasten.
Was unterscheidet den Bestandsnachweis vom Flurstücks- und Eigentümernachweis?
Der Bestandsnachweis gibt nicht nur Auskunft über ein Flurstück, sondern dokumentiert sämtliche Flurstücke und deren Informationen, die zu einer Liegenschaft zugehörig sind.
Wie lange dauert es, bis ich eine Flurkarte bekomme?
Die Flurkarte können Sie ganz einfach über DocEstate online beantragen. Die Bereitstellung ist von der zuständigen Behörde abhängig und erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Tagen.
