Notarkosten Hauskauf
Machen sie sich bestens mit dem Thema Notarkosten beim Hauskauf vertraut und erfahren sie welche Kosten auf Sie zukommen !Notarkosten Hauskauf – Warum Notarkosten?
In Deutschland muss der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung, über einen Notar abgewickelt werden. Denn erst mit der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Auf Grund der Komplexität eines Immobiliengeschäfts Somit sollen sowohl die Käufer-, als auch die Verkäuferpartei durch den Gesetzgeber geschützt werden. Die anfallenden Notarkosten dürfen nicht unterschätzt werden, da sie einen maßgebenden Anteil der Nebenkosten darstellen.
Notarkosten Hauskauf – Muster
Das folgende Beispiel soll zum optionalen Verständnis beitragen, wie sich die Notarkosten zusammen setzen. Dabei beruht es auf den Annahmen, dass ein Haus in Baden-Württemberg für 250.000€ gekauft wird.
Nebenkosten |                Kosten |      Nebenkosten      Beispielobjekt | |
---|---|---|---|
Notarkosten | ca. 1-2 % des Kaufpreises | 3750,00 € (15% der Gesamtnebenkosten) | Annahme von 1,5 % des Kaufpreises |
Grundbuchkosten | ca. 0,5% des Kaufpreises | 1250,00 € (5% der Gesamtnebenkosten) | Annahme von 0,5 % des Kaufpreises |
Grunderwerbssteuer | 3,5 - 6,5 % des Kaufpreises (Bundeslandabhängig) | 12500,00 € (50% der Gesamtnebenkosten) | 5 % des Kaufpreises |
Maklerprovision | ca. 3 - 7 % des Kaufpreises (davon 50% Anteil i.d.R) |
6250,00 € (25% der Gesamtnebenkosten) | Annahme von insgesamt 5% des Kaufpreises - demnach 2,5 % für den Käufer |
Immobiliengutachten | je nach Untersuchungsumfang ab 300 € |
1000,00 € (ca. 5% der Gesamtnebenkosten) | Annahme eines Vollgutachtens i.H.v 1000 € |
Gesamtnebenkosten |        24.750,00 € | ||
Gesamtkaufpreis |       274.750,00 € |
Notarkosten Hauskauf – Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Der Notar übt nach der Bundesnotarordnung (BNotO) als unabhängiger Träger ein öffentliches Amt aus. Somit ist er in dieser Funktion Richter, Schöffen und Bürgermeistern gleichgestellt. Folglich nehmen Notare beim Hauskauf keine Vermittlerrolle ein, sondern ist der Neutralität verpflichtend. Typische Aufgaben des Notars sind die Führung der Vorgespräche mit dem Käufer und Verkäufer, das Erstellen des Kaufvertrags und die unabhängige Vermittlung zu Gunsten und im Interesse beider Vertragsparteien. Der Notar liest den Vertragsparteien beim Notartermin den Kaufvertrag vor und unterzeichnet diesen zusammen mit dem Käufer und Verkäufer.
Des Weiteren übernimmt der Notar die Vormerkung ihres Namens in das Grundbuch sowie die Beantragung der Umschreibung ins Grundbuch und die Prüfung der Eintragung beim Grundbuchamt. Mehr zum Grundbuch erfahren sie hier. Der Notar kümmert sich außerdem um den Versand des Kaufvertrags an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erhält den Kaufvertrag ausfolgendem Grund: Rechtsgeschäfte, vorausgesetzt sie beziehen sich auf inländische Grundstücke, unterliegen in Deutschland der Grunderwerbsteuer. Das zuständige Finanzamt erstellt die Rechnung und sendet sie dem Empfänger 5 – 8 Wochen nach der notariellen Beurkundung per Post zu. Der Empfänger hat nach Erhalt des Grunderwerbssteuerbescheids 4 Wochen Zeit die Forderung zu begleichen.
Notarkosten Hauskauf – Welche Notarkosten fallen beim Hauskauf an?
Die Notarkosten sind abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Sie können sich zusammen mit der Grundbucheintragung auf etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises belaufen. In der Regel betragen die Notarkosten 1,0 – 1,5 Prozent und die Grundbuchkosten 0,5 Prozent .
Die Eintragung ins Grundbuch wird vom Notar beantragt. Die entstehenden Kosten sind von der erbrachten Leistung des Notars abhängig. Typische Sachverhalte sind die Eintragung der Grundschuld, die Löschung der Grundschuld des Verkäufers, die Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten und die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Die dafür vom Grundbuchamt erhobenen Gebühren stellt der Notar dem Käufer anschließend in Rechnung.
Die Kosten der deutschen Notare, also deren Gebühren und Auslagen, sind gesetzlich und bundeseinheitlich festgeschrieben und somit bei allen Notaren gleich. Die Notare setzen hierbei einen Gebührensatz fest, der je nach Höhe des Kaufpreises steigt. Der Notar berechnet je nach Aufwand ein Vielfaches davon. Ein Beispiel finden Sie hier:
Wert der Immobilie | Einfache Gebühr | 5,5-facher Gebührensatz | Umsatzsteuer | Gesamtkosten Notar |
---|---|---|---|---|
          50.000€ |       165,00€ |                 907,50€ |       172,43€ |             1.079,93€ |
         200.000€ |       435,00€ |               2.392,50€ |       454,58€ |             2.847,08€ |
        400.000€ |       835,00€ |               4.592,50€ |       872,58€ |             5.465,08€ |
        800.000€ |    1.415,00€ |               7.782,50€ |     1.478,68€ |             9.261,18€ |
       1.000.000€ |    1.735,00€ |               9.542,50€ |     1.813,08€ |            11.355,58€ |
Notarkosten Hauskauf – Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
Die bei einem Immobilienkauf anfallenden Notargebühren werden zum größten Teil vom Käufer beglichen. Der Verkäufer übernimmt lediglich die Kosten für besondere Änderungen im Grundbuch, beispielsweise die Löschung einer Hypothek, eines alten Vorkaufsrechts oder Rechte Dritter. Wie groß die jeweilige Beteiligung der Kosten ist, wird mit dem Makler oder direkt mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart. Somit werden offene Kostenpositionen vermieden. Dass der Käufer beim Hauskauf die Notarkosten bezahlt, hatt steuerliche Gründe. Würde in der Regel der Verkäufer die Notarkosten tragen, erhöhte sich höchstwahrscheinlich auch der Kaufpreis der Immobilie. Dies würde sich wiederherum auf die Grunderwebsteuer auswirken, welche für den Käufer dann höher ausfiele.
Wichtig ist zu wissen, dass beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Notarkosten haften. Das heißt, sollte der Käufer zahlungsunfähig sein, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Notarkosten zu übernehmen. Daher sollte der Verkäufer sichergehen, dass der Käufer sich die Notarkosten beim Hauskauf auch leisten kann.
Notarkosten Hauskauf – Können Notarkosten beim Hauskauf eingespart werden?
Laut §311b BGB muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Daher sind die Notarkosten beim Hauskauf unausweichbar. Sie lohnen sich aber alleine schon deshalb, da eine notarielle Beurkundung zu einer Vermeidung von Risiken für alle Beteiligten beiträgt. §17 Absatz 1 der Bundesnotarordnung schreibt zudem die Erhebung der „gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren vor. Folglich darf ein Notar nach §140 Kostenordnung (KostO) keine von den gesetzlich bestimmten Notarkosten beim Hausverkauf abweichenden Gebühren verlangen. Daher sind Ermäßgungen nur in manchen Ausnahmefällen zulässig, wenn sie von der Notakmmer zugestimmt wurden.
Als Sparmethode ist es bei einem Bauvorhaben allerdings ratsam, zunächst das Grundstück zu erwerben, da sich die Notargebühren am Kaufpreis orientieren. Bauen Sie nach dem Erwerb des Grundstücks eine Immobilie auf dem Grundstück, sind keine Notarkosten mehr fällig. Gleiches gilt für die Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbssteuer. Häuslebauer können somit Notarkosten beim Hauskauf sparen.
Notarkosten Hauskauf – Welche Unterlagen benötigt der Notar?
Damit der neue Immobilieneigentümer eingetragen werden kann, benötigt der Notar bestimmte Unterlagen vom Verkäufer und Käufer:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum und Anschrift)
- Angaben zum Objekt (immer die Adresse, bestenfalls Grundbuchdaten)
- Liste des durch den Käufer zu übernehmendem Inventar
- Räumungstermin
- Gegebenenfalls Informationen über den Makler
- Den vereinbarten Kaufpreis
Der Verkäufer händigt dem Notar zusätzlich noch weitere Unterlagen aus. Die Art und Anzahl der Unterlagen hängen von der jeweiligen Absprache mit dem Notar ab. Beispielsweise werden Dokumente wie Grundbuchauszug, Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis, Auszug aus dem Liegenschaftskataster usw. benötigt.
Notarkosten Hausverkauf: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Können Notarkosten beim Hauskauf gespart werden?
Dadurch, dass die Notarkosten in der Gebührenordnung für Notare festgesetzt sind, sind sie nicht verhandelbar. Bei einem Bauvorhaben ist es allerdings ratsam zunächst das Grundstück zu erwerben, da sich die Notargebühren am Kaufpreis des Immobiliengeschäfts orientieren. Bauen Sie nach dem Erwerb des Grundstücks eine Immobilie auf dem Grundstück, sind keine Notarkosten mehr fällig. Entscheiden Sie sich allerdings dafür ein bebautes Grundstück zu erwerben, werden die Notarkosten auf den Gesamtpreis fällig.
Wie kann ich mich auf die Beurkundung vorbereiten?
Beim Vorgespräch mit dem Notar formuliert dieser einen Kaufvertragsentwurf. Möchten Sie sich auf die Beurkundung gut vorbereiten, sollten sie diesen Entwurf vorher verlangen. Stimmt ein Punkt mit Ihren Vorstellungen nicht über ein, kann dies beim nächsten Termin besprochen und je nach Art der Bemängelung angepasst werden.
Sind die Notarkosten beim Hauskauf bundesweit einheitlich?
Ja, da die Kosten für den Notar im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt sind, ist es Notaren untersagt höhere Preise zu verlangen.
Wer sucht den Notar aus?
In der Regel gibt es hier keine Vorschrift. Doch üblicherweise bestimmt der Käufer der Immobilie den Notar. Eine Ausnahme bildet der Erstverkauf von Neubauwohnungen, bei denen der Notar vom Verkäufer ausgesucht wird und sich so mit dem ganzen Objekt vertraut macht.
Wann müssen die Notarkosten gezahlt werden?
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?
Bis die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, vergehen in der Regel zwei bis acht Wochen, nachdem Käufer und Verkäufer am Beurkundungstermin teilgenommen haben. Als Zahlungsfrist gilt üblicherweise das im Kaufvertrag festgehaltene Zahlungsziel. Jedoch handelt es sich hierbei lediglich um eine Richtlinie, da die Zahlungsvoraussetzungen, sowie die Bearbeitungszeit von Bank und Grundbuchamt den Einzelfall entscheiden.
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