Auskunft Denkmalschutz

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Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Auch ein denkmalrechtlicher Umgebungsschutz geht aus der Auskunft hervor.
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Wozu dient Denkmalschutz?

Der Denkmalschutz bzw. die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Länder stellen ein wichtiges Instrument dar, um Sachen oder Teile einer Sache – wie z.B. Immobilien – vor dem Verfall und der daraus resultierenden Vergessenheit zu schützen. Der Denkmalschutz soll geschichtliche, städtebauliche, künstlerische und wissenschaftliche Aspekte in der ursprünglichen Form erhalten.

Unter den Begriff Denkmalschutz fallen insbesondere Baudenkmäler und Bodendenkmäler sowie deren Umgebung. Darüber hinaus wird auch das zusammenhängende Konstrukt von baulichen Anlagen – auch Ensemble genannt – dem Schwerpunkt des Denkmalschutzes zugeordnet; unabhängig davon, ob das gesamte Ensemble oder nur ein Teil davon unter Denkmalschutz steht.

Wie und wo kann ich Auskunft zum Denkmalschutz beantragen?

Für die Beantragung ist der Nachweis eines berechtigten Interesses vorausgesetzt.

Online über DocEstate

Die Anträge werden unmittelbar nach dem Bestelleingang erstellt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu verhindern. Rückfragen und Probleme bearbeiten wir für Sie. Anschließend wird Ihnen die bestellte Auskunft zum Denkmalschutz als PDF online in Ihrem persönlichen Bereich bereitgestellt.

Direkt bei der zuständigen Stelle

Alternativ können Sie die Auskunft zum Denkmalschutz bei den jeweils zuständigen Stellen beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die unterschiedlichen Themengebiete oftmals mehr als eine Zuständigkeit vorliegt. Für die Beantragung ist häufig ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Die bestellten Auskünfte werden Ihnen postalisch übermittelt.

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Was ist eine Denkmalliste?

Die Denkmalliste, auch Denkmalbuch oder Denkmalkataster genannt, ist ein Verzeichnis, welches den Großteil der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude und Kulturdenkmale einer Gemeinde listet. Der Umgebungsschutz sowie archäologische Bodendenkmäler werden nicht in der Denkmalliste aufgeführt.

Da die Denkmallisten der Gemeinden nicht tagesaktuell veröffentlicht werden und Denkmalschutz auch über die Eintragung in die Denkmalliste hinaus bestehen kann, dient der Blick in die Denkmalliste ausschließlich informativen Zwecken. Ob eine Immobilie bzw. ein Teil der Immobilie in die Denkmalliste aufgenommen wird, hängt meistens von der jeweiligen Landesgesetzgebung ab. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Prüfung nach dem Denkmalschutzgesetz sowie die Fassung eines Beschlusses.

Wozu dient die Auskunft zum Denkmalschutz?

Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor.
Die Denkmalschutzauskunft sollte vor dem Erwerb bzw. vor der Bebauung eines Grundstücks eingeholt werden. So können teure Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen oder Aushubarbeiten in einem Gebiet mit Verdacht auf Bodendenkmäler in der Einpreisung berücksichtigt werden.

Umfang der Auskunft

Denkmalart
Was die Auskunft zeigt
Gebäudedenkmalschutz
Ob ein Gebäude oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen
Bodendenkmalschutz
Ob der Boden des Grundstücks geschützt ist bzw. ein Verdacht besteht
Umgebungsdenkmalschutz
Ob ein denkmalrechtlicher Umgebungsschutz vorliegt

Das Muster einer Gebäude-Denkmalschutzauskunft

Denkmalimmobilien können Vorteile in Form von Steuerbegünstigungen, aber auch Nachteile durch strenge Erhaltungs- und Umbauauflagen mit sich ziehen. Der Erwerb einer Denkmalimmobilie sollte gut durchdacht und nicht ohne fachmännischen Rat vollzogen werden.

Denkmalschutz betrifft nicht immer ein gesamtes Gebäude. Nicht selten stehen nur wenige Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz, weswegen die zusammenhängenden Verpflichtungen beim Erwerb oftmals unterschätzt oder sogar nicht wahrgenommen werden. Die Gebäude-Denkmalschutzauskunft ermöglicht Ihnen einen Einblick in die amtliche Denkmalkartei der zuständigen Denkmalbehörde.

Das Muster einer Boden-Denkmalschutzauskunft

Denkmalschutz gilt nicht nur für Immobilien, sondern auch für Grundstücke. Die archäologische Denkmalschutzauskunft bezieht sich rein auf das Grundstück und informiert über mögliche Vermutungen und besondere Auflagen im Zusammenhang mit der Bebauung.

Typische Auflagen in einem Bodendenkmal-Verdachtsgebiet sind die Verwendung spezieller Gerätschaften, die eine geschützte Abtragung des Bodens ermöglichen. Um die Zerstörung von Bodendenkmälern zu verhindern, wird oftmals vor der Genehmigung der Aushubarbeiten eine Voruntersuchung durch die zuständige archäologische Stelle unternommen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sind weitere Maßnahmen einzuleiten, durch die es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bebauung kommen kann.

FAQs

Reicht der Blick in die Denkmalliste aus?

Der Blick in die Denkmalliste reicht aus, wenn Sie den Denkmalstatus aus rein informativen Zwecken einsehen möchten. Sollten Sie stattdessen eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben, empfiehlt es sich, eine aktuelle Denkmalschutzauskunft zu beantragen, um zu erfahren, ob das Objekt dem Bau-, Boden- oder sonstigem Umgebungsschutz unterliegt und somit besonderen und kostspieligen Auflagen unterliegt.

Wie lange dauert die Bereitstellung einer Auskunft zum Denkmalschutz?

Je nach Gemeinde dauert die Bereitstellung der Auskunft 1 bis 6 Wochen. Abweichungen bezüglich der Dauer sind möglich, da sie vom gegenwärtigen Auftragsvolumen der bearbeitenden Stelle abhängt.

Was kostet eine Auskunft zum Denkmalschutz?

Die Gebühren für eine Denkmalschutzauskunft reichen von 0 bis 50 Euro und sind abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Behörde. Die Abrechnung erfolgt dabei größtenteils pro Grundstück bzw. Immobilie. Teilweise erheben die Ämter Gebühren pro Flurstück oder Hausnummer, wodurch die Kosten für große Grundstücke auch mehr als 50 Euro betragen können. In vielen Fällen sind die Auskünfte jedoch gebührenfrei.

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