
Kostenlos Grundbuchauszug anfordern
Wichtiger Hinweis
Als Nicht-Eigentümer müssen Sie das berechtigte Interesse bei der Behörde mittels Nachweis (Vollmacht, Kaufvertrag etc.) bekunden. Ohne Nachweis kann die Behörde keinen Grundbuchauszug zur Verfügung stellen. Bitte denken Sie daran den entsprechenden Nachweis dem Antrag beizufügen.
Weitere Behördenauskünfte (Liegenschaftskarte, Altlasten, Baulasten etc.)
für Ihren Immobilienkauf, Bewertung oder Finanzierung finden Sie in unserem Shop.
Bei jeder Bestellung ist ein Grundbuchauszug inklusive enthalten. Die Bereitstellung erfolgt online.
Bitte passen Sie die Bildgröße dem Rahmen an (schieben und zoomen) und achten Sie auf eine lesbare Bildqualität.
Unterschrift fehlt
Bitte unterschreiben sie den Antrag.
Was steht in einem Grundbuchauszug?
Jedes Grundbuchblatt beginnt mit einem Deckblatt, gefolgt von dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I, II und III. Der Aufbau ist dabei immer gleich.
Bestandsverzeichnis
Zusätzlich werden im Bestandsverzeichnis sogenannte Herrschvermerke eingetragen, welche die Rechte eines oder mehrerer Flurstücke des Grundbuchblatts kenntlich machen. Wichtig ist, dass die Herrschvermerke nicht mit den Eintragungen aus Abteilung II und III verwechselt werden, die keine Berechtigung, sondern eine Belastung/Einschränkung darstellen.
Abteilung I
Abteilung II
Abteilung III
Noch offene Fragen?
Warum brauche ich einen Grundbuchauszug?
Ich möchte meine Immobilie verkaufen
Ich möchte für den Immobilienkauf einen Kredit beantragen
Ich habe geerbt
Es bestehen Rechtsstreitigkeiten
Grundsteuerreform

Wie kann ich einen Grundbuchauszug Anfordern?
Jetzt kostenlos Grundbuchauszug anfordern!
Zum AntragDas berechtige Interesse – Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?
Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn:
Zum Nachweis des berechtigten Interesses reicht es nicht aus, Ihren Namen im Antrag anzugeben. Legen Sie eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises bei, um eine Legitimation zu ermöglichen.

Auskünfte unkompliziert, vertraulich und mit minimalem Aufwand anfordern

Das Muster eines Grundbuchauszugs
Das Grundstück liegt im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Musterstadt, in der Gemarkung Muster Bezirk 11. Es handelt sich um die Blattnummer 1119. Die letzte Änderung wurde am 15.02.2020 eingetragen und der Ausdruck des Grundbuchauszug ist vom 01.03.2020.
Grundbuchauszug anfordern – Kosten und Bereitstellungsdauer
Sofern es sich um einen einfachen Auszug aus dem Grundbuch handelt, kostet dieser 10 Euro. Für eine beglaubigte Kopie werden 20 Euro fällig. Die Bearbeitungsdauer zur Bereitstellung ist vom zuständigen Amtsgericht abhängig und beträgt im Schnitt 7 – 30 Tage. Insbesondere in Großstädten wie Köln oder Berlin dauert die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl an Grundbuchauszug Anfragen meist länger.
In dringenden Fällen, empfehlen wir Ihnen eine Abschrift persönlich vor Ort bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt abzuholen. Informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten. Die reine Einsicht beim Amtsgericht vor Ort ist kostenfrei. Möchten Sie beim zuständigen Amtsgericht einen einfachen oder einen beglaubigten Auszug mitnehmen, fallen dieselben Gebühren an.
Alternativ steht Ihnen unser Antragsassistent zur Verfügung. Die Nutzung ist für Sie kostenfrei. Es fallen lediglich die Behördengebühren an.
Jetzt kostenlos Grundbuchauszug anfordern!
Zum AntragFAQs
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordrn betragen die Kosten für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug 10 Euro und für einen beglaubigten Grundbuchauszug 20 Euro. Die Nutzung unseres Antragsassistenten ist für Sie kostenfrei. Beantragen Sie den Grundbuchauszug kostenlos ohne Servicegebühr!
Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
Schauen Sie unser vollumfängliches Muster an!
Wie lange dauert die Bereitstellung des Grundbuchauszug?
Die Bearbeitungsdauer ist vom zuständigen Amtsgericht abhängig und beträgt im Schnitt 7 – 30 Tage. Insbesondere in Großstädten wie Köln oder Berlin dauert die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl an Grundbuchauszug Anfragen meist länger.
Sollten Sie den Grundbuchauszug dringend benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Abschrift persönlich vor Ort bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt abzuholen. Informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten. Die Behördengebühr beträgt vor Ort ebenfalls 10 Euro für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug und 20 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug.
Alternativ steht Ihnen unser Antragsassistent zur Verfügung. Die Nutzung ist für Sie kostenfrei. Es fallen lediglich die Behördengebühren an.
Informiert mich die Behörde wenn Formfehler im Antrag vorliegen?
I.d.R. werden Sie durch die Behörde informiert, sofern das Grundbuchblatt nicht ermittelt werden kann. Gründe können falsche Angaben zum Objekt in Form von Tippfehlern oder ähnlichem sein.
Sollten Nachweise fehlen, werden Sie im Normalfall auch durch die Behörde per Post informiert.
Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug?
Benötigen Sie einen Grundbuchauszug nur für sich selbst, beispielsweise zur Ablage oder um den Überblick zu behalten, reicht eine einfache Kopie aus. Kaufen Sie eine Immobilie oder mieten diese und möchten zum Beispiel herausfinden, ob der Vermieter auch wirklich Eigentümer ist, brauchen Sie ebenfalls keinen beglaubigten Auszug.
Verkaufen Sie hingegen eine Immobilie, müssen Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug anfordern. Hier wird vom Amt bestätigt, dass es sich um keine Fälschung handelt. Auch im Falle einer Beleihungsprüfung durch Ihre kreditgebende Bank werden Sie eine Beglaubigung vorzeigen müssen.
Die Preise für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt. So kostet ein beglaubigter Auszug 20 Euro, ein unbeglaubigter 10 Euro. Der Gebührenbescheid wird durch die Behörde bereitgestellt. Bei jeder Bestellung in unserem Shop ist ein Grundbuchausweis zum Nachweis des berechtigten Interesses für die amtlichen Auskünfte inklusive. Die Dokumente werden Ihnen online bereitgestellt. Die Abbuchung der Behördengebühren und unserer Serviceleistung erfolgt ebenfalls online. Sollten Sie nur einen Grundbuchauszug anfordern wollen, können Sie gerne unser kostenloses Antragsformular nutzen. Der Antrag zum Grundbuchauszug anfordern wird Ihnen gemeinsam mit dem Zuständigen Behördenkontakt per Mail übermittelt.
Habe ich als Mieter ein berechtigtes Interesse?
Als Mieter können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, um sicher zu gehen, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer der Immobilie ist. Auch als Mieterinteressent haben sie ein berechtigtes Interesse, um zum Beispiel zu überprüfen, ob eine Wohnung noch mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, ob eine Zwangsversteigerung angeordnet wird oder ob die Wohnung in einem Sanierungsgebiet liegt. Die Einsicht wird ihnen dann verweigert, wenn Sie Informationen über die Vermögensverhältnisse des Eigentümers erfahren möchten.
Welche Angaben werden verlangt, wenn ich einen Grundbuchauszug anfordere?
Bei der Beantragung des Grundbuchauszugs müssen Sie folgende Daten angeben:
- Informationen zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefon)
- Informationen zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-Nummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks)
- Auswahl beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschrift
- Angabe des berechtigten Interesse (Käufer, Eigentümer, Notar etc.)
Wie kann ich Auszüge aus dem Grundbuch ändern lassen?
Um Änderungen im Grundbuch vorzunehmen, müssen je nach Vorhaben verschiedene Belege und Urkunden vorgelegt werden. Handelt es sich beispielsweise um ein Eigentümerwechsel aufgrund einer Erbschaft, müssen zusätzlich zum formlosen Antrag ein Erbnachweis vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel die notariell beglaubigte Kopie des Testaments oder das Eröffnungsprotokoll des zuständigen Nachweisgerichts sein.
Wird ein Kredit getilgt, fällt ein Wohnrecht weg, oder wechselt der Eigentümer, werden die veralteten Angaben im Grundbuch gelöscht. Sie verschwinden jedoch nicht ganz. Es wird nur verschriftlicht, dass bestimmte Informationen nicht mehr zutreffend sind und diese dann um Neue ergänzt. Die Verschriftlichung erfolgt durch Streichungen und Kommentare.
Kann ich den Grundbuchauszug online anfordern?
Sie können den Grundbuchauszug ganz einfach über unser Antragsformular online anfordern. Zusätzlich haben Sie die Wahl, weitere Auskünfte (Altlasten, Baulasten etc.) über unseren Shop zu bestellen. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls online.
Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
Ein Grundbuchauszug enthält eine Aufschrift, den Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I-III. Mehr Informationen über das Muster eines Grundbuchauszugs und die einzelnen Abschnitte erfahren Sie hier.
