Grundbuchauszug Muster

So sieht ein Grundbuchauszug aus:
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Das Grundbuchauszug Muster anschaulich erklärt

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register (erstellt vom Staat), in dem die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken verbindlich geregelt sind. Es nennt den oder die jeweiligen Besitzer und enthält alle wesentlichen Inhalte zu Rechten und Lasten des Grundstücks.

Das Grundbuch setzt sich aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen zusammen, in denen unter anderem Eigentümer und gegebenenfalls vorhandene Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden aufgeführt sind. Grundbuchauszüge beinhalten darüber hinaus ein Deckblatt, das vor allem der Einordnung des Grundstücks dient. Möchten Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen, sollten Sie unbedingt vorher einen Blick in den jeweiligen Grundbuchauszug werfen, um relevante Informationen zu erfahren und Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden. Beispielsweise werden Sie so über potenzielle komplizierte Besitzverhältnisse oder über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufgeklärt. Zudem gehen Sie durch die Überprüfung sicher, dass das Eigentum nicht mit einer Hypothek belastet ist. Finanzieren Sie Ihren Kauf über eine kreditgebende Bank, fordert auch diese einen beglaubigten Grundbuchauszug, um eine Beleihungsprüfung durchzuführen. Hierbei werden ebenfalls die Eigentumsverhältnisse untersucht und geprüft, ob der Immobilienwert als Sicherheit für den Kredit ausreicht.

Um in das Grundbuch einsehen zu können wird das berechtigte Interesse vorausgesetzt. Dieses können Sie beispielsweise im Falle eines möglichen Kaufes durch eine Vollmacht des Eigentümers nachweisen. Die Einsicht wird beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich oder mündlich vor Ort mit dem Personalausweis beantragt. Alternativ können Sie einen Grundbuchauszug online über unser Formular anfordern und abrufen.

Sehen Sie hier wie ein beispielhaftes Grundbuchauszug Muster aussieht und erfahren Sie detailliert, was alles drinnen steht.

Deckblatt

Das Deckblatt eines Grundbuchauszugs erleichtert die Einordnung, indem es immer das zuständige Amtsgericht, die Gemarkung und die Blattnummer listet. Große Grundbuchbezirke unterteilen darüber hinaus zusätzlich in einzelne Bänder. Die Fußzeile datiert das Datum der letzten Änderung sowie das Datum des Ausdrucks, welches zur Gewährleistung der Aktualität dient.

Das Grundstück des Grundbuchauszug Muster liegt im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Musterstadt, in der Gemarkung Muster Bezirk 11. Es handelt sich um die Blattnummer 1119. Die letzte Änderung wurde am 15.02.2020 eingetragen und der Ausdruck des Grundbuchauszug ist vom 01.03.2020.

Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis führt alle dem Grundbuchblatt zugehörigen Grundstücke und deren Lage auf. Abhängig von der Anzahl der Eintragungen kann es sich über mehrere Seiten erstrecken.

Die einzelnen Grundbuchbezirke werden durch Gemarkungen unterteilt. Die Gemarkung setzt sich dabei aus einzelnen Fluren zusammen, die wiederum Flurstücke beinhalten. Zusätzlich sind sowohl die Adresse als auch die Größe der einzelnen Grundstücke angegeben. Darüber hinaus werden Begünstigungen des Grundstücks, sogenannte Herrschvermerke, im Bestandsverzeichnis gelistet.

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Abteilung I

Abteilung I listet alle aktuellen und ehemaligen Eigentümer. Außerdem wird die Grundlage der Eintragung niedergeschrieben. Für das gesamte Grundbuchblatt gilt, dass die Ungültigkeit der Eintragungen durch Unterstreichungen bzw. Querstreichungen kenntlich gemacht wird.

Die Unterstreichung der MusterReal International Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH Hamburg sowie die zugehörige Auflassung wurden mit der Eintragung des Neueigentümers „DocEstate GmbH Aschaffenburg“ unterstrichen. Die MusterReal International Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH hat durch die Streichung sämtliche Rechte an dem Grundstück bzw. der Immobilie verloren. In diesem Grundbuchauszug Muster kennzeichnen die Kürzel Rainer bzw. Doc in der Spalte „Grundlage der Eintragung“ den jeweiligen Notar, der die Eintragung veranlasst bzw. begleitet hat.

Abteilung II

In Abteilung II werden die mit dem Grundstück zusammenhängenden Lasten festgehalten. Das können dingliche Rechte wie Nießbrauch, Reallasten oder Dienstbarkeiten sein.

Eine Belastung betrifft dabei nicht immer alle in dem Grundbuchblatt gelisteten Flurstücke. Welche Flurstücke betroffen sind, wird in der Spalte „laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im Bestandsverzeichnis“ vermerkt. Die Bezeichnung „Grundstücke“ steht sinngemäß für die einzelnen Flurstücke.

Das Grundbuchblatt 1119 ist im Muster Grundbuchauszug mit einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke Musterstadt GmbH eingetragen. Die Eintragung soll die Unterhaltung der Versorgungsleitungen, die das Grundstück queren, ermöglichen. Die genauen Einzelheiten sind dabei in der Grundakte, die ebenfalls durch das Amtsgericht geführt wird, niedergeschrieben.

Abteilung III

Die Abteilung III dient zur Eintragung der Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Auch in Abteilung III gilt, dass nicht alle Grundstücke (Flurstücke) mit einem Grundpfandrecht belastet sein müssen. Die Einzelheiten des jeweiligen Grundpfandrechts werden in der Spalte „Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden“ aufgeführt. Ungültige Eintragungen sind jeweils unterstrichen. Bei längeren Textpassagen werden zur Kenntlichmachung der Ungültigkeit auch Querstriche verwendet.

Die Grundschuld des Muster Grundbuchauszug umfasst alle Flurstücke des Grundbuchblatts und beträgt 670.000,00 Euro. Die Eintragung wurde am 15.02.2020 durch den Notar Mustermann beantragt.
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Entlastung der Immobilienwirtschaft

„DocEstate liefert durch die Bündelung immobilienspezifischer Behördenauskünfte einen erheblichen Fortschritt für den Ausbau des E-Government, der nicht nur die Eigentümerseite, sondern die gesamte Immobilienwirtschaft entlastet.“

FAQs

Was ist eine Bewilligungsurkunde und wo finde ich sie im Grundbuchauszug?

Laut § 874 BGB kann bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, zur nä­he­ren Be­zeich­nung des In­halts des Rechts auf die Ein­tra­gungs­be­wil­li­gung Be­zug ge­nom­men wer­den. Diese Eintragungsbewilligung ist in der sogenannten Bewilligungsurkunde niedergeschrieben. Sie zeigt, was der Eigentümer des belasteten Grundstücks mit dem Eigentümer des berechtigten Grundstücks vereinbart hat. Bewilligungsurkunden beziehen sich überwiegend auf Abteilung II und III, können aber auch in den anderen Abschnitten des Grundbuchauszugs erscheinen. Allerdings wird hier immer nur das jeweilige Recht erwähnt und dann auf die jeweilige Bewilligung verwiesen.

Wann wird der Grundbuchauszug für mich bereitgestellt?

Die Bereitstellungsdauer variiert von Amtsgericht zu Amtsgericht. In der Regel müssen Sie mit 7-30 Tagen rechnen, bis Sie den Grundbuchauszug bekommen. Vor allem in Großstädten wie Köln oder Berlin kann die Bearbeitung länger dauern, da viele Anfragen gestellt werden.

Möchten Sie den Grundbuchauszug online beantragen, steht unser Antragsassistent zur Verfügung!

Wo finde ich die Grundbuch Blattnummer?

Die Grundbuch Blattnummer befindet sich auf dem Deckblatt des Grundbuchauszuges. Im oberen Beispiel lautet die Nummer 1119.

Wo wird die Teilungserklärung erwähnt?

Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung einer Immobilie in mehrere Eigentumswohnungen und wird im Bestandsverzeichnis erwähnt. Erfahren Sie hier alles, was sie über die Teilungserklärung wissen müssen, welche Auskünfte Sie beinhaltet, wofür sie benötigt wird, welche Fallstricke zu beachten sind und wie man das entsprechende Dokument erhält.

Wo kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Benötigen Sie einen Grundbuchauszug, können Sie diesen vor Ort beim Amtsgericht einsehen und wenn gewünscht eine Kopie beantragen. Der Antrag muss in Schriftform per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Alternativ direkt unser Antragsformular ausfüllen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt. Benötigen Sie einen einfachen Grundbuchauszug, müssen Sie mit 10€ rechnen. Brauchen Sie eine beglaubigte Kopie, werden 20€ fällig.

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